Selbstbestimmung durch "Vorsorgende Verfügungen"
Die Referenten informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie konkret Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit treffen können.
Themen sind:
*General- und Vorsorgevollmacht: Sie können im Voraus einer selbstgewählten Vertrauensperson umfassende Vertretungsmacht erteilen.
*Gesundheitsvollmacht: Sie können im Voraus einer selbstgewählten Vertrauensperson für den Bereich der ärztlichen Diagnostik und Behandlung eine Vollmacht erteilen.
*Betreuungsverfügung: Sie können im Voraus vorsorglich einen von Ihnen gewünschten Betreuer benennen, der vom Betreuungsgericht bestellt wird, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
*Gesetzliche Betreuung: Was bedeutet gesetzliche Betreuung?
*Patientenverfügung: Sie können im Voraus für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit Ihren Wunsch und Willen dem behandelnden Arzt, Ihren Bevollmächtigten, Ihrem rechtlichen Betreuer kundtun.
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Anmeldung erforderlich
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In Kooperation mit dem Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e.V.
| Kursnummer | MGS10503C |
| Beginn | Do., 19.03.2026, um 19:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Dauerdetails | Abendseminar |
| Kursort | Geisingen, Rathaus, Hauptstr. 36, Sitzungssaal |
| Kursleitung |
Mark Löffler
Ulrike Bucher |
| Gebühr | 6,00 € |
| Bemerkungen | Anmeldung erforderlich |
| Downloads: | |
Kurstermine 1
| Nummer | Datum | Ort |
|---|---|---|
| 1 | Donnerstag • 19.03.2026 • 19:00 - 21:00 Uhr | Rathaus, Hauptstr. 36, Sitzungssaal |
Kursort
Hauptstr. 36
78187 Geisingen