Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Volkshochschule Stadt und Kreis Tuttlingen e.V. ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website im Layout Variante Donau (kufer-layout.de).


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Nicht alle bereitgestellten PDF-Dateien entsprechen den Anforderungen an barrierefreie Dokumente (UA-Konformität).

Die bestehenden Barrieren werden derzeit schrittweise abgebaut.

Sollten Sie Inhalte oder Dokumente in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte an:
info(at)vhs-tuttlingen.de


3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. April 2026 erstellt.
Sie basiert auf einem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.

Die letzte Überprüfung dieser Erklärung erfolgte am 17. April 2026.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, verwenden Sie bitte unser Online-Formular oder wenden Sie sich an:

Steffen Griesinger
Volkshochschule Stadt und Kreis Tuttlingen e.V.
E-Mail: griesinger@vhs-tuttlingen.de
Telefon: 07461 9691-16

Wir sind bemüht, Ihre Anfrage innerhalb der gesetzlichen Fristen zu beantworten.


5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Volkshochschule Stadt und Kreis Tuttlingen e.V. wenden (siehe Ziffer 4).

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, und auch nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle oder an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‑BARR):

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Web: https://barrierefreiheit-bw.de/barrierefreiheitdurchsetzen/schlichtungsstelle

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. 

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Kommunale Behindertenbeauftragte – Landkreis Tuttlingen:

Frau Karin Jesse
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461 926-4047
E-Mail: behindertenbeauftragte@landkreis-tuttlingen.de
oder: k.jesse@landkreis-tuttlingen.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Melden Sie Barrieren

Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte über das rechts stehende Formular.

Im Nachrichtenfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben. Zusätzlich zur Beschreibung bitten wir Sie, den Link zu ergänzen, auf welchem Sie ein Problem oder Mängel festgestellt haben.

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