Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Für Kurse, Seminare und Exkursionen ist eine Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn erforderlich.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder online über die vhs-Homepage erfolgen.
Mit der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Ein Rücktritt ist nur nach Maßgabe von Ziffer 5 dieser AGB möglich.
Anmeldebestätigungen werden nur per E-Mail versandt. Bitte schauen Sie auch im Spam-Ordner nach. Wenn ein Kurs ausfällt oder verlegt werden muss, erfolgt die Benachrichtigung per SMS, E-Mail oder telefonisch.
Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
2. Bezahlung
Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig.
Die Zahlung erfolgt entweder per SEPA-Lastschrift oder bar in den Geschäftsstellen der vhs Tuttlingen, Spaichingen oder Trossingen. In Außenstellen ist keine Barzahlung möglich.
Für das Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Mandats erforderlich.
Lehr- und Lernmaterialien sind in der Regel nicht in der Kursgebühr enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3. Gebührenermäßigung
Ermäßigungen können auf Antrag und gegen Vorlage entsprechender Nachweise gewährt werden (z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Sozialleistungsbezug). Die Ermäßigung beträgt bis zu 50 %, maximal 50,00 EUR pro Kurs.
Inhaber/-innen des Familien- oder Seniorenpasses der Stadt Tuttlingen erhalten bei Vorlage eines gültigen Nachweises eine Ermäßigung von 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 70,00 EUR pro Jahr.
Inhaber/-innen des Familienpasses der Gemeinde Wurmlingen erhalten eine Ermäßigung von 30 %.
Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung besteht nicht.
4. Zustandekommen von Veranstaltungen
Die vhs ist berechtigt, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Im Einvernehmen mit den Teilnehmenden kann die Veranstaltung angepasst werden (z. B. höhere Gebühr oder reduzierte Stundenzahl).
Die üblichen Gruppengrößen liegen bei 7 bis 10 Personen, in Gymnastikkursen bis zu 13 Teilnehmenden. Abweichungen behält sich die vhs vor.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (maßgeblich ist der erste Veranstaltungstermin) möglich.
Bei einem Rücktritt innerhalb von 1 bis 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr erhoben.
Am Veranstaltungstag sowie nach Beginn der Veranstaltung ist ein Rücktritt ausgeschlossen; die volle Gebühr wird fällig.
5.2 Form des Rücktritts
Der Rücktritt ist schriftlich oder persönlich bei einer Geschäftsstelle der vhs zu erklären. Alternativ kann das auf der vhs-Homepage bereitgestellte Rücktrittsformular online genutzt werden.
Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht rechtswirksam.
Für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Rücktrittserklärung bei der vhs maßgeblich.
5.3 Nichterscheinen
Das Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr bleibt bestehen.
5.4 Besondere Rücktrittsbedingungen
Für Fahrten, Studienreisen, Kochkurse und Prüfungen gelten gesonderte Rücktrittsregelungen. Sofern nicht anders ausgewiesen, wird bei Rücktritt ab 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn die volle Gebühr fällig.
5.5 Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt. Es gelten insoweit ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.
Bei einem Widerruf nach Beginn der Veranstaltung kann ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen sein.
Informationen zum Widerrufsrecht sind auf unserer Website unter „Widerrufsrecht“ gesondert abrufbar.
6. Absage durch die vhs
Die vhs kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Ausfall der Kursleitung) absagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Studienfahrten und Exkursionen
Bei mehrtägigen Studienfahrten tritt die vhs als Vermittler auf. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Eintägige Exkursionen werden kostendeckend kalkuliert. Bei fehlender fristgerechter Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
8. Ferienregelung
Während der gesetzlichen Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt, sofern nichts anderes angegeben ist.
9. Haftung
Die Haftung der vhs ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet die vhs uneingeschränkt.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Schäden zu vermeiden und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen sowie zur Organisation des Kursbetriebs verarbeitet (z. B. Anmeldung, Teilnehmerverwaltung, Abrechnung und kursbezogene Kommunikation).
Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechten sowie zu eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung der vhs Tuttlingen veröffentlicht.
Diese ist auf der Website abrufbar unter:
https://www.vhs-tuttlingen.de/datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
dsb@logo-type.net
11. Aufsichtspflicht
Eine Aufsichtspflicht im Sinne von Schulen oder Kindergärten besteht nicht.
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche erfolgt eine organisatorische Aufsicht während der Kurszeiten. Die Verantwortung für Bringen und Abholen liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Teilnehmende unter 18 Jahren haben den Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten und dürfen den Veranstaltungsort nicht eigenständig verlassen.
Bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann ein Ausschluss erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit.