Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Eine Anmeldung für Kurse, Seminare und Exkursionen ist unbedingt vor Beginn notwendig.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs angenommen. Anmeldungen können in den vhs-Geschäftsstellen und Außenstellen abgegeben werden.
Eine Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail und online über die vhs-Homepage erfolgen und ist verbindlich. Ein Rücktritt ist dann lediglich nach den geltenden Bedingungen (siehe 5.: Rücktritt) möglich.
Anmeldebestätigungen werden nur bei online-Anmeldungen zugesandt. Die Teilnehmer werden nur benachrichtigt, wenn ein Kurs ausfällt oder verlegt werden muss. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
2. Bezahlung
Die Gebühren für Kurse, Seminare und Exkursionen werden mit der Anmeldung fällig.
Die Gebühr kann bar oder per Lastschrift entrichtet werden. Die vhs Tuttlingen hat auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Dazu benötigen wir von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat zur sicheren und bargeldlosen Abwicklung des Gebühreneinzugs. Ansonsten muss die Gebühr bei den vhs Geschäftsstellen in Tuttlingen, Spaichingen oder Trossingen bar entrichtet werden. Barzahlung ist nicht in den vhs-Außenstellen möglich.
In der Kursgebühr sind die Kosten für Lehrbuch, Unterrichtsmaterial oder andere Materialien in der Regel nicht enthalten
3. Gebührenermäßigung
Auf Nachweis und formlosen Antrag kann bei Vorliegen entsprechender Gründe (z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe-, Tafelladenberechtigung) Gebührenermäßigung durch die Leitung der vhs gewährt werden (bis zu 50%, maximal 50,00 EUR pro Kurs).
Familienpass- und Seniorenpass-Inhaber der Stadt Tuttlingen erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises 50% Ermäßigung (bis max. 70,00 EUR im Jahr) auf die Kursgebühren.
Gebührenermäßigung (30%) erhalten Familienpass-Inhaber der Gemeinde Wurmlingen.
4. Bedingungen für das Zustandekommen eines Kurses oder Seminars
Die vhs kann Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl absagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurück erstattet. Im Einvernehmen mit den Teilnehmern können auch höhere Gebühren vereinbart oder die Anzahl der Kursabende gekürzt werden.
In der Regel umfasst eine Kleingruppe 7 – 10, bei Gymnastikkursen bis 13 Teilnehmer/-innen. Die vhs behält sich vor, die Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl im Bedarfsfall zu verändern.
5. Rücktritt
Der Rücktritt eines Teilnehmers von einer Anmeldung ist bis eine Woche (7 Tage) vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei kurzfristiger Abmeldung (1 bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn) werden 50 % der Kursgebühr erhoben. Am Veranstaltungstag und danach ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht mehr möglich.
Der Rücktritt muss persönlich oder schriftlich in einer der vhs-Geschäftsstellen erfolgen. Telefonische Abmeldung oder Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht rechtswirksam.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
Das Nichterscheinen im Kurs/Seminar gilt nicht als Abmeldung, folglich ist die volle Gebühr fällig.
Für Fahrten, Studienreisen, Kochkurse und Prüfungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen: ab 7 Werktagen vor Veranstaltungstermin wird die volle Gebühr fällig, wenn nicht anders ausgeschrieben.
6. Absage einer Veranstaltung seitens der vhs
Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls eines Kursleiters oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weiter gehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
7. Studienfahrten und Exkursionen
Bei Studienfahrten und Exkursionen tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. Es gelten hier die üblichen Regelungen des Reiseveranstalters und der Leistungsträger.
Eintägige Exkursionen werden kostendeckend kalkuliert. Ohne fristgemäße Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht bestehen, auch wenn keine Teilnahme an der Exkursion erfolgt. Ersatzperson kann gestellt werden
8. Ferien
Während der Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben wird.
9. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt für abweichende und für zusätzliche Vereinbarungen.
10. Datenschutz
Bei Ihren persönlichen Daten können Sie uns vertrauen! Sie werden durch digitale Sicherheitssysteme verschlüsselt und an uns übertragen. Unsere Webseiten sind durch technische Maßnahmen gegen Beschädigungen, Zerstörung oder unberechtigten Zugriff geschützt.
Die Teilnehmer sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke und Serviceleistungen (z.B. Kurswerbung, Abrechnung, Bestätigungen, Mahnungen, Absagen, Teilnehmerlisten) der vhs Tuttlingen verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Auf Verlangen erhält der Betroffene Auskunft über seine gespeicherten Daten.
Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten:
Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle unsere früheren ihre Gültigkeit.
11. Aufsichtsflicht
Die vhs übt eine Dienstaufsicht für Kinder/Jugendliche, wie sie z.B. bei Kindergärten und Schulen Pflicht ist, nicht aus. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht findet während der Kurszeiten und für die Gänge zur Toilette statt. Die Erziehungsberechtigten sind für Bringen und Holen selbst zuständig. Für alle Teilnehmer/-innen unter 18 Jahren gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung sofort nachkommen und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen. Die vhs behält sich vor, Kinder/Jugendliche bei gravierendem Fehlverhalten wie z.B. gruppenschädigendem Verhalten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Aus dem berechtigten Lehrgangsabbruch können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgeltes bleibt bestehen.