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TU5006ZW 3-tägiger Online-Bildungsurlaub:

Vom Mitarbeiter zur Führungskraft

Beginn Di., 09.12.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
Gebühr 255,00 €
inkl. Trainingsbuch (PDF)
Dauer 3 mal
Dauerdetails Online-Seminar
Leitung Matthias Dahms
Bemerkungen Anmeldeschluss Mi, 09.12.25, 16:00 Uhr
zugehörige Dokumente

Es ist keine Seltenheit, dass neue Führungskräfte unvorbereitet in ihre neue Rolle geworfen werden - oft bleiben nur wenige Tage zur Vorbereitung. Doch gleichzeitig ändern sich die Aufgaben und Erwartungen drastisch. In den Bereichen Umgang mit Mitarbeitern, Delegation von Zielen und dem Umgang mit Fehlverhalten wird nun führendes Handeln erwartet, wo bisher geführtes Verhalten angemessen war. Diese veränderten Anforderungen stel-len die zentrale Herausforderung für neue Führungskräfte dar.

Unser Ziel ist es, diesen Rollenwechsel aktiv zu managen. Wir besprechen und trainieren schwierige Situationen, denen Führungskräfte in der Praxis begegnen. Zudem bieten wir Tipps und Anregungen für die individuellen Si-tuationen der Teilnehmenden, um ihnen den Übergang zu erleichtern.

Nutzen Sie dieses Online-Forum, um aktuelle Themen und schwierige Situa-tionen zu besprechen und Ihre Fähigkeiten als neue Führungskraft weiter zu stärken. Melden Sie sich jetzt an und nehmen Sie Ihre Führungskarriere in die Hand!


Seminarinhalte:

  • Akzeptanz schaffen in der Rolle der Führungskraft
  • Erwartungen und Anforderungen an die moderne Führungskraft
  • Kommunikatives Handwerkszeug
  • Techniken der Motivation und Selbstmotivation
  • Delegation über Zielvereinbarungen
  • Kontrolle und Motivation
  • Kritikgespräche und andere Instrumente der Verhaltensänderung



Lehrbuch: Vom Mitarbeiter (Kollegen) zum Vorgesetzten, Matthias Dahms, 2024


Zielgruppe: Alle Menschen, die die Rollenentwicklung zur Führungskraft erleben oder sich darauf vorbereiten wollen.


Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamtinnen und Beamte im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes gilt das BzG BW entsprechend.


Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Es wird empfohlen, das unten eingestellte Formular für die Beantragung der Bildungszeit zu verwenden.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch. Entscheidet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

(Ausnahme: Wird die Schiedsstelle angerufen, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber spätestens eine Woche nach Entscheidung der Schiedsstelle schriftlich oder elektronisch entscheiden.)

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleginnen und Kollegen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn am 1. Januar eines Jahres insgesamt weniger als zehn Personen beschäftigt sind (zu der Festlegung der Zahl der Beschäftigten siehe Erläuterungen im „Merkblatt für Beschäftigte und Arbeitgeber“).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.

Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme muss von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme durch Vorlegen eines Teilnahmenachweises bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.


Weiter Informationen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/





Kursort

live-online zu Hause


Online-Kurs, zuhause

Termine

Datum
Di., 09.12.2025
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
live-online zu Hause
Datum
Mi., 10.12.2025
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
live-online zu Hause
Datum
Do., 11.12.2025
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
live-online zu Hause