TU5004ZW 3-tägiger Online-Bildungsurlaub:
Schlagfertigkeit und sicheres Auftreten
Beginn | Mo., 24.11.2025, 09:00 - 17:00 Uhr |
Gebühr | 255,00 €
inkl. Trainingsbuch (PDF) |
Dauer | 3 mal |
Dauerdetails | Online-Seminar |
Leitung |
Matthias Dahms
|
Bemerkungen | Anmeldeschluss Mi, 19.11.25, 16:00 Uhr |
zugehörige Dokumente |
Tauchen Sie ein in unseren 3-tägigen Online-Bildungsurlaub: "Schlagfertig-keit und sicheres Auftreten"!
Fehlen Ihnen manchmal die passenden Worte im entscheidenden Moment? Haben Sie großartige Ideen erst im Nachhinein? Dann ist dieses Seminar per-fekt für Sie. Schlagfertigkeit ist die Kunst, jederzeit die richtigen Worte zu finden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie spontaner mit Ihrer Sprache umgehen kön-nen und Ihren aktiven Wortschatz spürbar erweitern, damit Sie auch in Be-lastungssituationen flüssig und treffend formulieren können. Sie trainieren spontane, humorvolle und spritzige Antworten, die Ihr Gegenüber verblüffen werden.
Denn nicht nur das, was Sie sagen, sondern auch wie Sie es sagen, ist ent-scheidend. Mit Sicherheit in Ihrer Kommunikation strahlen Sie Selbstbe-wusstsein, Souveränität und Mut aus.
Dieser Bildungsurlaub ist ein wichtiger Baustein Ihrer persönlichen Entwick-lung. Er bietet Ihnen zahlreiche Anregungen für das Training zu Hause und stärkt Ihre Wortgewandtheit, Sicherheit und Selbstbewusstsein. Zudem nut-zen wir gerne dieses Online-Forum, um aktuelle Themen und schwierige Si-tuationen der Teilnehmenden zu besprechen.
Melden Sie sich jetzt an und machen Sie den ersten Schritt zu einem selbst-bewussten und souveränen Auftreten!
Seminarinhalte:
- spontan mit Sprache umgehen
- sicher und überzeugend argumentieren
- eigene Betroffenheit überwinden
- Einwände schlagfertig behandeln
- Wortschatz erweitern
- souverän auftreten, auch in Stresssituationen
Lehrbuch: Trainingsbuch: Schlagfertigkeit und sicheres Auftreten, Matthias Dahms, 2024
Zielgruppe: Diese Veranstaltung richtet sich an alle, die mit Einwänden und Angriffen sicher und schlagfertig umgehen möchten. Alle, die ein selbstbewusstes und souveränes Auftreten anstreben, sind herzlich willkommen.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamtinnen und Beamte im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes gilt das BzG BW entsprechend.
Wie kann Bildungszeit beantragt werden?
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Es wird empfohlen, das unten eingestellte Formular für die Beantragung der Bildungszeit zu verwenden.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch. Entscheidet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.
(Ausnahme: Wird die Schiedsstelle angerufen, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber spätestens eine Woche nach Entscheidung der Schiedsstelle schriftlich oder elektronisch entscheiden.)
Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleginnen und Kollegen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn am 1. Januar eines Jahres insgesamt weniger als zehn Personen beschäftigt sind (zu der Festlegung der Zahl der Beschäftigten siehe Erläuterungen im „Merkblatt für Beschäftigte und Arbeitgeber“).
Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme muss von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme durch Vorlegen eines Teilnahmenachweises bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.
Weiter Informationen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/
Kursort
live-online zu Hause
Online-Kurs, zuhause