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TU5007ZW 3-tägiger Online-Bildungsurlaub:

Motivieren – Delegieren – Kritisieren

Beginn Mi., 25.02.2026, 09:00 - 17:00 Uhr
Gebühr 255,00 €
inkl. Trainingsbuch (PDF)
Dauer 3 mal
Dauerdetails Online-Seminar
Leitung Matthias Dahms
Bemerkungen Anmeldeschluss Mi, 03.02.26, 16:00 Uhr
zugehörige Dokumente

Dieser Bildungsurlaub bietet Ihnen einen umfassenden Einblick in drei entscheidende Bereiche der erfolgreichen Führung:

Motivieren: Eine Führungskraft sollte nicht nur sich selbst, sondern auch andere motivieren können. In unserem Seminar werden Methoden und Werk-zeuge besprochen und trainiert, um Freude an der Arbeit, ein starkes Wir-Gefühl und ein positives Betriebsklima zu schaffen.

Delegieren: Fehlende Verlässlichkeit in Absprachen kann zu Frustration in der Führung führen. Daher erhalten die Teilnehmenden praktische Gesprächsstrukturen, die verlässliche Absprachen ermöglichen und somit die Effizienz steigern.

Kritisieren: Störende Faktoren können den reibungslosen Ablauf behindern. Wir stellen praxisnahe Ansätze für den Aufbau von Kritikgesprächen vor und trainieren diese, um konstruktive Lösungen zu finden.

Dieses Online-Seminar bietet Ihnen praktische Führungshilfen für diese drei Arbeitsfelder der Führungskraft. Zudem nutzen wir gerne dieses Online-Forum, um aktuelle Themen und schwierige Situationen der Teilnehmenden zu besprechen und praxisnahe Lösungen zu erarbeiten.

Melden Sie sich jetzt an und machen Sie den nächsten Schritt in Ihrer Führungskarriere!


Seminarinhalte:

  • Herausforderungen für die moderne Führungskraft
  • Strategie zur Selbstmotivation
  • Mitarbeiter/innen nachhaltig motivieren
  • Das „Können“ und „Wollen“ der Mitarbeiter steigern
  • Mit Kritik und Anerkennung zur Leistungssteigerung
  • Delegation als praktisches Führungsinstrument
  • Erfahrungsaustausch

• Training, Training, Training



Lehrbuch: Motivieren – Delegieren - Kritisieren , Matthias Dahms, 2024


Zielgruppe: Alle Menschen, die die Rollenentwicklung zur Führungskraft erleben oder sich darauf vorbereiten wollen.


Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamtinnen und Beamte im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes gilt das BzG BW entsprechend.


Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Es wird empfohlen, das unten eingestellte Formular für die Beantragung der Bildungszeit zu verwenden.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch. Entscheidet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

(Ausnahme: Wird die Schiedsstelle angerufen, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber spätestens eine Woche nach Entscheidung der Schiedsstelle schriftlich oder elektronisch entscheiden.)

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleginnen und Kollegen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn am 1. Januar eines Jahres insgesamt weniger als zehn Personen beschäftigt sind (zu der Festlegung der Zahl der Beschäftigten siehe Erläuterungen im „Merkblatt für Beschäftigte und Arbeitgeber“).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.

Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme muss von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme durch Vorlegen eines Teilnahmenachweises bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.


Weiter Informationen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/





Kursort

live-online zu Hause


Online-Kurs, zuhause

Termine

Datum
Mi., 25.02.2026
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
live-online zu Hause
Datum
Do., 26.02.2026
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
live-online zu Hause
Datum
Fr., 27.02.2026
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
live-online zu Hause